Die TOPCARD kann bei Vorliegen eines Arztzeugnisses zurückgegeben werden. Die TOPCARD kann anschliessend nicht mehr verwendet werden.
Für die Berechnung der Rückerstattung ist das Datum des Unfalls bzw. der Beginn der Krankheit relevant. Bei Familienabos wird zuerst die Reduktion zum Bezug zu Einzelpreisen gerechnet. Der sich daraus ergebende Rabatt wird vor der Berechnung der Rückerstattung abgezogen. Von diesem Betrag wird dann folgende Rückerstattung gewährt:
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bis Ende Oktober 80 %
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bis Ende November 70%
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bis Ende Dezember 60 %
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bis Ende Januar 45 %
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bis Ende Februar 30 %
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ab 1. März keine Rückvergütung
Der Rückerstattungsantrag muss im Gebiet gestellt werden, in dem die TOPCARD erworben wurde:
Kontakt für Rückerstattungsanträge in LAAX:
Bergbahnkasse oder via liftticket@laax.com
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